Allgemeine Geschäftsbedingungen (PPM, nachfolgend AN genannt)

 

1. Allgemeines und Urheberrecht

Mit der Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des AN oder vermittelter Hersteller, auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, diese werden vom AN ausdrücklich anerkannt. Ohne ausdrücklichen schriftlichen Hinweis des Kunden wird davon ausgegangen, dass dieser im Besitz des Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechtes ist. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein und ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten uns zu erstatten.

2. Angebotsabgabe

Angebote des AN sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Print- , Web-Projekten und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen den AN hergeleitet werden können.

3. Lieferungen

Alle dem AN in Auftrag gegebenen Arbeiten werden in einer einwandfreien Fachqualität möglichst kurzfristig ausgeführt. Absprachen zu Lieferzeiten stellen aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Verzögerung bei Ausführung von Facharbeiten grundsätzlich keine Fixtermin-Vereinbarung dar. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldeter Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Dem AN gestellte Fixtermine werden aus diesen Gründen nicht anerkannt, es sei denn, dass diese ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine bestätigt werden. Im übrigen kommt der AN erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Soweit es nicht für den Kunden unzumutbar ist, sind Teil-Lieferungen zulässig.

4. Versand (Print-Produkte)

Ein Versand von Print-Produkten durch den AN erfolgt nicht. In Ausnahmefällen erfolgt der Versand direkt vom beteiligten Hersteller entsprechend VerpackG, § 9, der sorgfältig verpackt, so dass bei normaler Behandlung durch den Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Alle Transportschäden, wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der abliefernde Spediteur muß unverzüglich nach Ablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein, andernfalls gelten die Schäden als nach Ablieferung entstanden. Der Kunde verpflichtet sich, die Schadensmeldung in der oben genannten Frist bei dem abliefernden Spediteur zu erstatten, oder sich auf den Versandpapieren den Schaden bestätigen zu lassen. Von der Schadensmeldung ist dem AN eine Abschrift zu erteilen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch dann, wenn die Versandkosten vom AN getragen werden sollten. Die Rücksendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Porto, Versandkosten jeder Art sowie Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

5. Gewährleistung/Garantie

Die Gewährleistungsfrist entspricht der gesetzlichen Garantiezeit und beginnt ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.

6. Eigentumsvorbehalt

Der AN behält das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor. Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für den AN, jedoch ohne Verpflichtung für den AN. Erlischt das (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den AN übergeht. Der Kunde verwahrt AN-(Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, der AN-(Mit-)Eigentum zusteht, im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der AN ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an den AN abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf AN-Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offen-zulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf das AN-Eigentum hinzuweisen und AN unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch den AN gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7. Beanstandungen/Reklamation

Bei Vollkaufleuten gilt §377 HGB, der Kunde muß also insbesondere die Ware/Leistung unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und einen eventuellen Mangel unverzüglich anzeigen. In allen anderen Fällen ist bei offen zutagetretenden Mängel eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Bei Beanstandungen müssen dem AN sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmt der AN in Abstimmung mit den beauftragten Herstellern diese Eigenschaften nach billigem Ermessen. Die Geräte entsprechen dem neuesten Stand der Technik und werden ständig gewartet. Farbveränderungen bei Sonderfarben, Leuchtfarben oder Pastelltönen sind unvermeidlich. Testdrucke zum Erzielen bestmöglicher Qualität können auf Wunsch angedruckt werden. Andrucke werden gesondert berechnet. Technisch bedingte Farbveränderungen können nicht reklamiert werden.

8. Haftung und Schadenersatz

Die dem AN überlassenen Gegenstände, Filme, Originale und Arbeitsunterlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Befinden sich darunter wertvolle Stücke (z.B. Kunstwerke, Unikate etc.), so muss der Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen und diese Gegenstände auf unser Verlangen gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichern. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haftet der AN, sofern dem AN, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zu der Höhe, wie eine von AN eventuell abgeschlossenen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadenversicherung Zahlung leistet. Der AN leistet für die gelieferten oder hergestellten Erzeugnisse nach seiner Wahl Gewähr nur durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung insbesondere Neuherstellung. Dem Kunden bleibt aber bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung vorbehalten, die Vergütung herabzusetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Schadensersatz - aus welchem Rechtsgrund auch immer - ist AN gegenüber und auch gegenüber den Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, AN, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last. Bei Kaschierungen und Laminierungen von gelieferten Originalen und Materialien übernimmt der AN keine Haftung. Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird in allen Fällen, in denen der AN Schadenersatz zu leisten hat, nur der unmittelbare Schaden ersetzt.

9. Zahlungsbedingungen / Rechnung

Sofern keine anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart werden, ist eine Anzahlung in Höhe von 75 % des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung/Bestellung, der Restbetrag innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung fällig. Der Verlagbehält sich die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechselspesen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Nach Ablauf der Zahlungsbedingung berechnet der AN Mahngebühren (bis Nettowert < 500 EUR in Höhe von 2 %, > 500 EUR 1 % des Nettobetrages). Der Kunde verzichtet auf die Aufrechnung von bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen, und auf die Zurückbehaltung von Zahlungen, soweit diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Kunde (AG) stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.

10. Export (Print-Produkte)

Der Export unserer Produkte in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Zustimmung des AN, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen AN und dem Kunden als Erfüllungsort und Gerichtsstand Potsdam vereinbart. Potsdam ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde vor Vertragsschluss keinen allgemei-nen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir weisen darauf hin, dass wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teilnehmen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungs-bedürftige Lücken.

Stand: September 2013

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok